Wir bieten keine Standardverträge, sondern Speziallösungen, die in Zusammenarbeit mit Kollegen aus Ihrem Berufsstand, Gerichtssachverständigen und Experten der Versicherungswirtschaft sorgfältig erarbeitet wurden. Am Anfang jeder Absicherung steht die Analyse des individuellen Absicherungswunsches und Absicherungsbedarfs.
Neben dem Steuerberater ist der unabhängige Versicherungsmakler der zweite Spezialist, dessen Kompetenz unverzichtbar ist. Aufgrund der Komplexität Ihres Berufsstandes hat kein anderer Freiberufler spezifischere und umfassendere Anforderungen an das Fachwissen seines Beraters. Daher kann die Betreuung auch nicht nebenher durch einen Generalisten erfolgen.
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung. Nur ein Spezialist, der oft und ständig mit Ihren Anforderungen betraut ist, kann Sie individuell und optimal beraten. Wir bieten zahlreiche Produktlösungen exklusiv für Ihren Berufsstand. Diese Produkte verfügen über entscheidende Alleinstellungsmerkmale, die am Markt ausschließlich über die autorisierten Berater erhältlich sind.
Komplexe Risiken im Berufsleben sowie die optimale Absicherung der Familie bedürfen einer permanenten Überprüfung und zielorientierter Steuerung. Häufig fehlt es jedoch an der notwendigen Zeit, sich intensiv um den Versicherungsschutz für Beruf und Familie zu kümmern. Die steuerliche und juristische Beratung liegt zwar meist in den Händen kompetenter Berater, die Beratung betreffend Absicherung der Risiken und die Vermögensplanung erfolgt jedoch meist durch verschiedene Anbieter. Unsere Lösung ist der ganzheitliche Beratungsansatz.
Spezialisiert auf Ärzte und Zahnärzte, bieten wir als Teil der ARGE MED unabhängige, individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Anliegen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für Ihren Erfolg.
In unserer Sozialversicherung findet der Begriff Berufsunfähigkeit keine Verwendung. Das Sozialrecht verwendet die Definition Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit. Bei näherer Betrachtung liegt es somit auf der Hand, dass eine Berufsunfähigkeit noch lange keine Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit bedingt.
Kündigungsverzicht im Schadenfall (Besondere Bedingung 104) einheitliche Karenzfrist-Teilleistung nach halber Karenzfrist (Besondere Bedingung 101) optional möglich, Prämienzuschlag 20% prämienfreier Einschluss der Besonderen Bedingung 103 (50% höhere Leistung bis zu 20 Tagen stationären Krankenhausaufenthaltes wegen Krankheit und Unfall) Beispiel: Tagessatz €
Versicherungsschutz besteht bei unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen sowie bei Verlust der versicherten Sachen durch: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Sabotage, Beschädigungen an Teilen, die mit dem Körper des Patienten in Berührung kommen und/oder in den Körper des Patienten eingeführt werden sind auch dann mitversichert, wenn diese Beschädigungen nicht visuell ohne Hilfsmittel erkennbar sind.
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