Spezial-Strafrechtsschutz

Besondere Bedingungen für die Universal-Straf-Rechtsschutz-Versicherung (USRB) mit folgenden Deckungserweiterungen: reine Vorsatztaten und Vorwurf von Verbrechen und unbegrenzte Nachmeldefrist.


Das strafrechtliche Risiko des Arztes

  • eine Patientin beschuldigt den Arzt, dass seine Spritzensetzung zu einer Versteifung ihres Armes geführt hat
  • ein Patient behauptet, falsch behandelt worden zu sein, so dass er jahrelang unter Schmerzen litt.
  • ein Arzt wird verdächtigt, jahrelang nicht erbrachte Leistungen abgerechnet zu haben.
  • ein Arzt soll angeblich die Bitte eines Patienten auf Behandlung abgelehnt haben, sodass der Patient verstarb


Folgen:

  • strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
  • berufliche Existenz und Reputation gefährdet


Beispiele für ärztliches Fehlverhalten im strafrechtlich relevanten Bereich:

  • Behandlungsfehler
  • Diagnosefehler
  • Kontrollfehler
  • Zurücklassen von Fremdkörpern im Operationsgebiet
  • unzulängliche Voruntersuchung bzw. Anamnese
  • Nichterhebung von Befunden
  • falsche Wahl der Heilmethode
  • therapeutische Beratungs- und Hinweisfehler
  • fehlerhafte Medikation und/oder Dosierung
  • Nichterkennen von Komplikationen
  • Nichteinhaltung technischer Standards
  • fehlerhafte Operationstechnik
  • Bedienungsfehler beim Einsatz medizinisch-technischer Geräte
  • fehlerhafte Vornahme von Injektionen, In- und Transfusionen
  • Unterlassung rechtzeitiger Krankenhauseinweisung
  • unterbliebene oder unzureichende Aufklärung


Besonderheiten

  • Versicherungssumme € 500.000,00 je Versicherungsfall
  • auch vor Abschluss des Rechtsschutz-Vertrages geschehene Ereignisse fallen unter den Versicherungsschutz, soweit diese noch nicht strafrechtlich verfolgt werden (d.h. vollständige Deckung für die Vergangenheit)
  • Deckungsschutz auch dann, wenn nur vorsätzlich begehbare Straftaten (inkl. Vorwurf von sämtlichen Verbrechen wie z.B. Vorwurf des schweren Betrugs, der fahrlässigen Tötung, der schweren Körperverletzung etc.) vorgeworfen werden
  • Übernahme der Kosten für selbst beauftragte Sachverständigengutachten
  • Übernahme der Reisekosten des Strafverteidigers
  • höhere Strafkaution € 75.000,00
  • unbegrenzte Nachmeldefrist
  • Ermittlungsstraf-RS für den Privatbereich


Versicherungsschutz auch für reine Vorsatzdelikte, z.B.

  • § 75 StGB Mord
  • § 77 StGB Tötung auf Verlangen
  • § 78 StGB Mitwirkung am Selbstmord
  • §§ 83ff StGB vorsätzliche Köperverletzung
  • § 121 StGB Verletzung von Berufsgeheimnissen
  • § 99 StGB Freiheitsentziehung
  • § 105 StGB Nötigung
  • §§ 146ff StGB (Abrechnungs-) Betrug
  • § 95 StGB unterlassene Hilfeleistung


Versicherte Leistungen für die Ordination/den Betrieb bzw. die berufliche Tätigkeit:

  • Kosten der Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden durch spezialisierte Strafverteidiger
  • Kosten der Verteidigung in Disziplinarverfahren vor der Standesvertretung
  • Kosten für selbstbeauftragte Sachverständige
  • Gerichtskosten, Zeugenauslagen und gerichtliche Sachverständige
  • Reisekosten eines Rechtsanwaltes zu einem in- und ausländischen Gericht
  • Reisekosten der versicherten Personen zu einem ausländischen Gericht
  • Stellung einer Strafkaution

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